Andreas Isele Zugriffe: 5925
Die Gesetzgebung in der BRD sieht im Waffengesetz eine Anzahl von Hürden vor, die ein neuer Schütze zu bewältigen hat, bevor er in den Besitz einer Waffenbesitzkarte ( nachfolgend WBK genannt ) gelangen kann. Dies ist Voraussetzung, wenn eine Kleinkalieber oder Grosskalieberwaffe erworben werden will:
Mindestalter
Der jeweilige Bewerber muß das 18.Lebensjahr vollendet haben! Ausnahmen hiervon sind auf Antrag möglich, wenn dem öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Körperliche Eignung
Der jeweilige Bewerber muß die erforderliche körperliche Eignung besitzen. Dies meint unter anderem, daß die geistige Eignung zur Ausübung des Schiesssportes vorhanden sein muß. Weiterhin wird ein Blinder kaum die körperliche Eignung als Sportschütze nachweisen können.
Zuverlässigkeit
Dieser Teil der gesetzlichen Vorschriften ist wohl der häufigste Ablehnungsgrund überhaupt. Der Nachweis der Zuverlässigkeit ist nicht erbracht, wenn der jeweilige Bewerber offensichtlich Schusswaffen und Munition missbräuchlich verwenden will, Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( z.B.: Landesverrat, Landfriedensbruch etc.) begangen hat, mindestens 2 mal wegen einer Straftat in Zusammenhang mit Trunkenheit rechtskräftig verurteilt wurde, innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig wegen Körperverletzung, Vergewaltigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Angriff auf Leib und Leben eines Anderen, oder einer anderen gemeingefährlichen Straftat, verurteilt wurden. Weiterhin darf der Bewerber nicht geschäftsunfähig, oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt, trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sein.
Sachkunde
Der jeweilige Bewerber muß einen Nachweis der Sachkunde laut §31 des Waffengesetzes erbringen. Dieser Nachweis wird im SSV mittels einer Prüfung erbracht. Inhalt dieser Prüfung sind das Waffengesetz, der Umgang mit Schusswaffen, Ballistik, Notwehrparagraphen und Notstand. (Weitere Infos erfahren Sie auf Anfrage in unserem Verein.)
Bedürfnis
Der angehende Schütze muß ein Bedürfnis nachweisen. Dies geschieht durch das ernsthafte und leistungssteigernde Schiessen innerhalb eines Vereins. Die jeweilige Überprüfung durch den Verein wird unterschiedlich gehandhabt.
Das erste halbe Jahr ist also nicht nur mit viel Spass, sondern auch mit viel Arbeit verbunden. Diesen Weg musste jeder von uns gehen. Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter, aber lassen Sie sich dadurch die Freude am Schiesssport nicht verderben. Ein wenig Ehrgeiz wird hinterher durch ein sehr schönes Hobby belohnt !
Der SSV Schluchsee wird hier alle Mitglieder nach bestem Wissen und entsprechend seinen Möglichkeiten unterstützen .